Ein Mann ist mit seiner Beschwerde wegen seiner Verurteilung als Teilnehmer einer Sitzblockade gegen die katholische Piusbruderschaft in Freiburg gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies die Beschwerde zurück. Zwar unterliege auch eine Sitzblockade grundsätzlich der Versammlungsfreiheit – aber nicht unbegrenzt. Die strafgerichtliche Verurteilung – in diesem Fall eine Geldstrafe – sei gerechtfertigt gewesen, da die Aktion ausschließlich darauf ausgerichtet gewesen sei, eine andere Versammlung stark zu stören.

Der konkrete Fall liegt schon mehr als zehn Jahre zurück: In Freiburg hatten die Piusbrüder damals eine Versammlung zum «Schutz des ungeborenen Lebens» angemeldet. Unter anderem Anhänger der Freiburger Antifa organisierten sich zu einer unangemeldeten Gegendemonstration. Rund 70 Aktivisten setzten sich dem etwa 100 Personen umfassenden Demonstrationszug der Priestervereinigung in den Weg. Letztlich mussten die Sitzblockierer von der Straße getragen werden.

Einer der Gegendemonstranten wurde später am Amtsgericht Freiburg wegen der Störung von Versammlungen und Aufzügen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Oberlandesgericht wies seine Berufung gegen das Urteil im September 2020 zurück. Der Angeklagte wandte sich als letzte Chance nach Karlsruhe – ohne Erfolg. (Az. 1 BvR 2428/20)

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