Die Blockade des Hamburger Flughafens im Juli 2023 kommt zehn Aktivisten der „Letzten Generation“ teuer zu stehen. Das LG Hamburg verurteilte sie als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz an die Lufthansa.

Wegen einer Aktion am Hamburger Flughafen im Sommer 2023 müssen zehn Aktivisten der „Letzten Generation“ mehr als 403.000 Euro Schadensersatz an die Lufthansa Group zahlen. Das Landgericht (LG) Hamburg hat einer entsprechenden Schadensersatzklage der Lufthansa stattgegeben und die Aktivisten als Gesamtschuldner verurteilt (Urt. v. 20.11.2025, Az. 325 O 168/24). Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts LTO auf Anfrage. Zuerst hatte Bild berichtet.

In dem Verfahren ging es um eine Aktion der Gruppe im Juli 2023 auf dem Hamburger Flughafen. Mitten in der Ferienzeit legten sie den Airport für rund vier Stunden lahm, LTO berichtete. Laut Bild waren 8.500 Passagiere der Lufthansa-Töchter Swiss, Austrian und Brussels Airlines betroffen, 57 Flüge seien ausgefallen. Marco Buschmann (FDP), seinerzeit Bundesjustziminister, twitterte zu der Aktion, die Blockierer müssten wohl „mit millionenschweren Schadenersatzforderungen rechnen“. 

Ganz so arg kam es nun nicht, gleichwohl geht es allein für den zugesprochenen Schadensersatz immerhin um eine sechsstellige Gesamtsumme. Laut Bild geht es konkret um gut 207.000 Euro für Zahlungen an Fluggäste, rund 190.000 Euro Euro für entgangenen Gewinn sowie knapp 5.000 Euro für Mehrverbrauch von Kerosin und weitere Verspätungskosten.

LG: Zweck heiligt nicht die Mittel

Materiellrechtlich geht es um eine Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Dieses Recht fällt unter die von § 823 Abs. 1 BGB geschützten „sonstigen Rechte“. Soweit § 823 Abs. 1 BGB gerade nicht das Vermögen als solches schützt, muss sich ein solcher Eingriff nach objektivem Maßstab spezifisch gegen den Betrieb und seine Organisation oder gegen die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richten. Dies bejahte die Kammer hier. 

Jedenfalls nötig ist bei diesem absoluten Recht eine Gesamtabwägung im Einzelfall dahingehend, ob eine rechtswidrige Verletzung vorliegt. Das Gericht teilte LTO mit, wie die Kammer diesbezüglich argumentiert: „Unabhängig davon, dass die Blockadeaktion Ausdruck des Protests für ein nicht nur legitimes, sondern für den Fortbestand der menschlichen Gesellschaft in ihrer heutigen Form ein unabdingbares Ziel sei, hätten die Beklagten ihren Protest eine Art der Durchführung gewählt – so das Gericht –, die den legalen Geschäftsbetrieb der Luftfahrtunternehmen unangemessen beeinträchtigt haben und hierbei unter bewusster Überschreitung strafrechtlicher Grenzen agiert.“

1,1 Millionen Euro Gesamtstreitwert

Die Kammer verurteilte die Aktivisten zudem unter Androhung von Ordnungsmitteln zur Unterlassung weiterer Beeinträchtigungen des Flugbetriebes. Hinzu kommen außergerichtliche Rechtsanwaltskosten von gut 6.800 Euro sowie Prozesszinsen und -kosten. Beziffert sind diese noch nicht, sie werden ausgehend von einem Streitwert von 700.000 Euro berechnet. Der Streitwert für das gesamte Verfahren wurde auf 1,1 Millionen Euro festgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Blockadeaktionen der „Letzten Generation“ waren 2022 und 2023 eines der umstrittensten gesellschaftspolitischen und juristischen Themen. Haftungsfragen wurden auch bei LTO intensiv diskutiert. Seither ist die Debatte weitgehend abgeflacht, doch mit dem Hamburger Urteil sind jedenfalls weitere Diskussionen zu erwarten. Auch weitere Klageverfahren erscheinen denkbar.

jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wegen Blockade des Hamburger Flughafens:

. In: Legal Tribune Online,
25.11.2025
, https://www.lto.de/persistent/a_id/58712 (abgerufen am:
25.11.2025
)

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