Der Protest gegen Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck am Fähranleger Schlüttsiel von 2024 war doch strafbar. Das Amtsgericht sieht Nötigung und Landfriedensbruch. Zunächst war die Staatsanwaltschaft zu einem anderen Ergebnis gekommen.

Knapp zwei Jahre nach einer umstrittenen Protestaktion am Fähranleger Schlüttsiel gegen den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat das Amtsgericht (AG) Husum Strafbefehle unter anderem wegen Nötigung gegen fünf Männer und eine Frau erlassen. Zuvor hatte die Zeit berichtet.

Habeck war am 4. Januar 2024 auf der Rückkehr von einer Privatreise von Hallig Hooge, als Landwirte ihn am Verlassen einer Fähre hinderten. Aus Sicherheitsgründen legte das Schiff damals wieder ab und fuhr zurück nach Hooge. Habeck konnte erst mehrere Stunden später nachts in Schlüttsiel an Land gehen. Hintergrund der Proteste von Landwirten waren geplante Streichungen von Subventionen.

Anfang Januar hatte, also gut ein Jahr nach dem Vorfall, hatte die Staatsanwaltschaft Flensburg bekannt gegeben, die Verfahren wegen Nötigung, Landfriedensbruch und ähnlicher Delikte, bis auf ein Verfahren, eingestellt zu haben; LTO hatte berichtet. Im Februar teilte die Behörde dann mit, eine rechtliche Neubewertung vorgenommen zu haben und weiterzuermitteln.

Jetzt doch Nötigung und Landfriedensbruch

Das Ergebnis dieser Ermittlungen ist nun bekannt geworden: Gegen fünf Beschuldigte hatte sie am 3. Dezember Strafbefehle wegen gemeinschaftlicher Nötigung beantragt, wie die Anklagebehörde nun mitteilte. Es sei die Verhängung von Geldstrafen zwischen 25 und 40 Tagessätzen in einer Höhe zwischen 80 Euro und 120 Euro beantragt worden.

Gegen einen Mann, der am Durchbrechen der Polizeikette beteiligt gewesen sein soll, ist demnach der Erlass eines Strafbefehls mit der Rechtsfolge einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, beantragt worden. Als Bewährungsauflage ist zudem die Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation vorgesehen. Der 37-Jährige soll über die Nötigung hinaus am Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch beteiligt gewesen sein. Das AG Husum erließ die Strafbefehle antragsgemäß.

Die Beschuldigten haben die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. In diesem Falle wird eine Hauptverhandlung anberaumt. Von der Staatsanwaltschaft wurde zudem darauf hingewiesen, dass bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte. Die Beschuldigten sind nach Angaben eines Gerichtssprechers zwischen 33 und 60 Jahre alt.

mk/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Strafbefehle gegen sechs Beschuldigte:

. In: Legal Tribune Online,
15.12.2025
, https://www.lto.de/persistent/a_id/58870 (abgerufen am:
16.12.2025
)

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