
Mit dem EuGH-Schiedsspruch gegen Polen sei der Staat zum Handeln gezwungen, sagt Justizminister Zurek. Die für die strittige Justizreform verantwortliche Ex-Regierungspartei PiS bleibt auf ihrem Standpunkt.
Von Lukasz Tomaszewski, ARD Warschau
Das höchste europäische Gericht, der EuGH, hat in Gesetzesfragen das letzte Wort – in allen EU-Ländern. Polen ist dabei keine Ausnahme. Mit dem heutigen Urteil hat der EuGH in der grundsätzlichen Frage über das Verhältnis des Europarechts zum nationalen Recht entschieden.
„Gut, dass es das Urteil gibt, denn es wird meiner Meinung nach ein wichtiger Ausgangspunkt sein, wenn es um die Reparatur des Verfassungsgerichts geht“, sagt der Juraprofessor und ehemalige Justizminister Adam Bodnar vor Pressevertretern in Warschau.
Das Urteil hat zwei Ebenen. Die erste bezieht sich auf die Rechtsstaatlichkeit. „Der polnische Verfassungsgerichtshof hat gegen mehrere tragende Grundsätze des Unionsrechts verstoßen, indem er die Rechtsprechung des EuGH missachtet hat“, heißt es aus Luxemburg. Dabei geht es konkret um zwei Urteile aus dem Jahr 2021, welche die nationale Rechtsprechung über die europäische gestellt haben.
„Das heutige Urteil ist absolut zerschmetternd“
2023 klagte die EU-Kommission vor dem EuGH. Ein Sprecher des höchsten europäischen Gerichts sprach von einer „beispiellosen Rebellion“. Polen hatte damals die sogenannte Unionsrechtsordnung infrage gestellt.
Entscheidend ist aber auch die zweite Ebene. Dort geht es um die Frage, ob das polnische Verfassungsgericht in der aktuellen Zusammensetzung überhaupt legitim ist. Die Antwort lautet: Nein. Denn es sei „aufgrund schwerwiegender Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung von drei seiner Richter sowie seiner Präsidentin kein unabhängiges und unparteiisches Gericht“.
Der Jurist und EU-Abgeordnete Michal Wawrykiewicz meint: „Das heutige Urteil ist absolut zerschmetternd für das Funktionieren des Verfassungsgerichts. Das ist kein Organ, das in irgendeinem Umfang die Standards der Unabhängigkeit, Parteilosigkeit und Rechtmäßigkeit erfüllt. Wir müssen einen Prozess des Wiederaufbaus des unabhängigen Verfassungsgerichts in Polen anfangen, so ist die Bedeutung dieses Urteils.“
Aktuelle Regierung kommt nicht wirklich voran
Die aktuelle Regierung des EU-freundlichen Ministerpräsidenten Donald Tusk bemüht sich seit ihrem Amtsantritt, die Justizreform der Vorgängerregierung wieder rückgängig zu machen. Beim Verfassungsgericht kommt sie aber nicht wirklich voran. Zwar blockiert sie das Gericht, indem sie Urteile nicht veröffentlicht und vakante Richterposten nicht nachbesetzt. Aber von einer Lösung des Problems ist man noch weit entfernt. Przemyslaw Rosati, Vorsitzender der Obersten Anwaltskammer, sieht im heutigen EuGH-Urteil eine Chance.
„Man muss das Vertrauen in das Verfassungsgericht wieder aufbauen und Aktivitäten unternehmen, damit das Verfassungsgericht seine Kompetenzen und Aufgaben realisieren kann“, so Rosati. Seit fast zehn Jahren gibt es in Polen kein unabhängiges Verfassungsgericht mehr, monieren Kritiker.
Damals hat die nationalkonservative PiS-Partei versucht, die gesamte polnische Justiz auf ihre Linie zu bringen. Das Verfassungsgericht wurde mit parteinahen Richterinnen und Richtern besetzt. Drei von ihnen – plus die damalige Vorsitzende – haben ihren Job unrechtmäßig erhalten, urteilte der EuGH heute.
Verfassungsgericht behält Haltung ebenfalls bei
Reagiert haben auch Vertreter der PiS-Partei und die Pressestelle des Verfassungsgerichts selbst. Sie bleiben bei ihrer alten Haltung: Das Gericht in Luxemburg habe nicht über polnische Verfassungsfragen zu entscheiden. Also: Keine Einsicht in der Sache.
Für einen Neuanfang müssten sich die Regierung Tusk und der PiS-nahe Präsident Karol Nawrocki auf neue unabhängige Richter einigen. Ein schwieriges Unterfangen. Denn Nawrocki blockierte bisher viele Gesetzesprojekte der Regierung.
Am frühen Nachmittag trat in Warschau auch der amtierende Justizminister Waldemar Zurek vor die Presse. Er sagte, das Urteil zwinge den Staat zum Handeln. „Es könnte notwendig sein, das Verfahren zur Ergänzung der Richterwahl für das Verfassungsgericht einzuleiten.“
Vielleicht hilft das Argument Geld
Auch Premier Tusk meldete sich vom EU- Gipfel in Brüssel zu Wort: „Es scheint, dass wir uns ab diesem Moment bemühen können, das Verfassungsgericht zu sanieren, indem wir systematisch die Zusammensetzung der Richter ergänzen. Der Prozess wird dauern, es ist ein grünes Licht, dafür, das Verfassungsgericht zu sanieren.“
Die Tusk-Regierung unterstützt also das Urteil aus Luxemburg und ist bereit für eine Neuordnung. Jetzt muss nur noch Präsident Nawrocki mitmachen. Sein Sprecher kommentierte das heutige Urteil ablehnend, berichtet die polnische Nachrichtenagentur PAP. „Das europäische Recht darf in keiner Weise in die Verfassungsstruktur der Republik Polen eingreifen.“
Vielleicht hilft am Ende das Argument Geld. Denn der EuGH macht auch klar: Sollten keine ernsthaften Versuche unternommen werden, das Verfassungsgericht zu reparieren, muss Warschau Strafgelder nach Brüssel zahlen.