Am Landgericht Hamburg sind ab sofort spezialisierte Richterinnen und Richter für schwere Sexualstraftaten zuständig. Die entsprechenden Fälle würden künftig in sieben Großen Strafkammern verhandelt, die zum Jahresbeginn eine Spezialzuständigkeit bekommen haben, teilten die Justizbehörde und die Gerichtspressestelle am Dienstag mit. Ziele seien mehr Opferschutz und effizientere Verfahren.
„Für Opfer von sexueller Gewalt kann es hoch belastend sein, vor Gericht auszusagen“, sagte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Sie benötigten Unterstützung und Sensibilität, wenn sie über ihre Erlebnisse sprechen würden. Die Erfahrung, das Wissen und die Empathie der Richterinnen und Richter gebe den Opfern „diesen geschützten Raum vor Gericht, gerade auch in komplexen Fällen. Das wird nun gestärkt.“
Zugleich könne die Spezialisierung die gerichtliche Aufarbeitung von Sexualdelikten weiter verbessern und die Verfahren effizienter machen. Laut Gallina ist der Schritt „ein deutliches Signal an die Opfer sexueller Gewalt, dass sie der Justiz vertrauen können“. Hamburgs Grüne Justizsenatorin hat in diesem Jahr den Vorsitz der 97. Justizministerkonferenz (JuMiKo) und übernimmt damit bundespolitisch eine wichtige Rolle. Zweimal pro Jahr beraten die 16 Landesjustizministerinnen und -minister über rechtspolitische Initiativen.
In den Spezialkammern am Landgericht Hamburg, die neben den Sexualstraftaten weiter für Jugendschutzsachen zuständig sein werden, sind den Angaben zufolge künftig 22 Richterinnen und Richter tätig. Die Spezialisierung soll es erleichtern, Verfahren mit oft komplexen Beweis- und Belastungssituationen effizient und mit höchster fachlicher Qualität zu führen. Dabei würden die Vorsitzenden der Großen Strafkammern vor allem ihre Expertise im Umgang mit traumatisierten Zeuginnen und Zeugen in der Beweiswürdigung und in der Verhandlungsführung einbringen.
Aus Sicht von Landgerichtspräsidentin Birte Meyerhoff regiert das Landgericht mit der Spezialisierung auf die wachsenden rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen und Herausforderungen im Sexualstrafrecht. „Gerade der in diesen Verfahren nötige Umgang mit komplexen, oftmals emotionalen und hoch streitigen Sachverhalten und schutzbedürftigen Beteiligten erfordert im besonderen Maße Erfahrung, kommunikatives Geschick, spezialisierte juristische Kompetenz und Einfühlungsvermögen“, betont Meyerhoff, die selbst Vorsitzende einer Jugendschutzkammer ist und daher um die mit diesen Verfahren verbundenen Schwierigkeiten weiß.
Sexualdelikte werden erstinstanzlich vor dem Landgericht verhandelt, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten ist, eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu erwarten ist oder die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung des Falls oder aus Opferschutzgründen direkt beim Landgericht anklagt. Eine Große Strafkammer ist in der Hauptverhandlung mit bis zu drei Richterinnen oder Richtern besetzt – dem Vorsitz und zwei Beisitzenden. Hinzu kommen zwei Schöffinnen und Schöffen.