Mit sogenannten goldenen Pässen verstößt das EU-Land Malta gegen EU-Recht. Das Land dürfe seine Staatsangehörigkeit nicht gegen Zahlungen oder Investitionen verleihen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit werde sonst zu einer bloßen geschäftlichen Transaktion.

Die Klage der EU-Kommission gegen den Mittelmeerstaat hatte damit Erfolg. Bisher können ausländische Investoren die maltesische Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen bekommen. Möglich ist dies unter anderem, indem sie mindestens 600.000 Euro bezahlen und eine Immobilie für mindestens 700.000 Euro kaufen oder eine teure Wohnung mieten.

Auf diese Art und Weise werde aber kein Verbundenheits- und Loyalitätsverhältnis zwischen einem Mitgliedsstaat und seinen Bürgerinnen und Bürgern hergestellt, urteilte der EuGH. So könne auch das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedsstaaten nicht gewährleistet werden.

Programm für russische und belarussische Staatsangehörige ausgesetzt

Die EU-Kommission hatte Malta 2022 wegen ihres Programms verklagt, das Ausländern gegen eine Millioneninvestition einen Reisepass und damit das Recht gewährt, in jedem EU-Land zu leben und zu arbeiten. Malta hat jedoch wiederholt darauf bestanden, dass es die EU-Verträge rechtmäßig auslege. Nach einem jahrelangem Streit mit Malta über Anpassungen des Programms
wurde der Fall an den EuGH verwiesen. Die EU-Kommission leitete im
Oktober 2020 ein Vertragsverletzungsverfahren ein, das jedoch zu keinen
spürbaren Änderungen führte.

Malta hatte das Programm für russische und belarussische
Staatsangehörige mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgesetzt. Für
andere Staatsangehörige wurde es jedoch weitergeführt.

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