Am 28. Verhandlungstag haben im Block-Prozess Ex-Mitarbeiterinnen des Hamburger Jugendamts ausgesagt. Sie werfen Blocks Ex-Mann vor, höchst unkooperativ gewesen zu sein. Diese Vorgeschichte sei eine „Zäsur“, sind sich die Verteidiger einig.
Der Winter hat Hamburg fest im Griff. Eine zentimeterdicke Schneedecke liegt über den Straßen der Hansestadt. Doch am Sievekingplatz, wo sich das Strafjustizgebäude befindet, trügt der ruhige Schein. Denn drinnen führt das Landgericht (LG) Hamburg die Hauptverhandlung im Block-Prozess fort. Zwei Jahre nach der schicksalhaften Silvesternacht 2023/24, in der die beiden jüngsten Block-Kinder aus Dänemark entführt wurden, richtet sich der Blick an diesem 28. Verhandlungstag zurück – weit zurück.
Stephan Hensel, Christina Blocks Ex-Mann und Vater der gemeinsamen Kinder, schreibt auch heute wie an den vorangegangenen Prozesstagen nahezu pausenlos mit. Wozu, bleibt offen. Im Mittelpunkt stehen zwei ehemalige Mitarbeiterinnen des Hamburger Jugendamts, die als Zeugen auftreten. Insbesondere die Aussagen einer Zeugin betreffen nicht die Tatnacht selbst, sondern die Vorgeschichte ab einem Augustwochenende 2021. Hensel durfte an diesem Wochenende Umgang mit den beiden jüngeren Kinder haben, sie waren bei ihm in Dänemark – und blieben dann dort.
Die Frage, um die es Mittwoch geht: Inwieweit spielte diese Vorgeschichte für Entführung der beiden jüngeren Kinder in der Silvesternacht 2023/24 eine Rolle? Die Aussagen der zwei Zeuginnen könnten für das Strafmaß, Tatbestand und damit auch für Haftfragen von erheblicher Bedeutung sein.
Die erste Zeugin: Hensel hat blockiert
Die erste Zeugin, eine 43-jährige Diplom-Sozialpädagogin und Familientherapeutin, war von Frühjahr 2021 bis Januar 2023 beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Hamburger Jugendamts tätig. Bei der Befragung räumt sie ein, sich an einzelne Schreiben, Kontakte und Zeitpunkte nicht mehr konkret erinnern zu können. Zugleich stellt sie klar, dass sie zu sämtlichen von ihr verfassten Stellungnahmen stehe und diese inhaltlich weiterhin für zutreffend halte.
Ausgangspunkt ihrer Erklärung war eine Einschätzung der Zusammenarbeit der Eltern mit dem ASD im Kontext des Sorgerechtsstreites. Nach der Darstellung der Zeugin hätten die Eltern zu keinem Zeitpunkt kooperativ im Sinne eines gemeinsamen Kindeswohls zusammengearbeitet. Gespräche mit Christina Block seien aus ihrer Sicht unauffällig und lösungsorientiert verlaufen. Anders habe sich die Zusammenarbeit mit Hensel dargestellt. Die Zeugin sagt deutlich: „Mit Herrn Hensel war das nicht möglich.“ Er habe nicht den Eindruck vermittelt, dass die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt für ihn eine Rolle spiele.
Anfang 2021 habe sich dann die älteste Tochter Christina Blocks nach einem Urlaubswochenende in Sylt an den örtlichen ASD gewandt. Sie erklärte, ihren Lebensmittelpunkt nicht mehr bei der Mutter, sondern beim Vater haben zu wollen. Als Gründe nannte sie, es sei zu Hause zu stressig, sie müsse zu viele Dinge erledigen, es gebe zu viele Vorgaben, sie fühle sich in ihrer Freiheit beschränkt und habe große Konflikte mit der Mutter. Angaben zu körperlicher Gewalt machte sie gegenüber dem ASD nicht. Im Einvernehmen mit beiden Eltern zog sie daraufhin zu Hensel nach Dänemark.
August 2021: Die Kinder kommen nicht zurück
Die Situation sei eskaliert, als die beiden jüngeren Kinder Blocks nach einem Umgangswochenende im August 2021 nicht nach Hamburg zurückkehrten. Die unmittelbare fachliche Einschätzung des ASD ist eindeutig: „Es ist im Sinne des Kindeswohls, dass die Kinder in ihren Lebensmittelpunkt zurückkehren“, also zu ihrer Mutter Block.
Das Argument der Behörde: Der Lebensmittelpunkt der Kinder liege in Hamburg, ihre Hauptbezugsperson sei ihre Mutter. Eine plötzliche Herausnahme aus diesem Umfeld stellte aus Sicht des ASD eine erhebliche Belastung für die Kinder dar. Die Zeugin beschreibt, dass „von einem Tag auf den anderen Tatsachen geschaffen“ worden seien, indem die Kinder nicht aus Dänemark zurückkehrten.
Der ASD habe in der Folgezeit versucht, die vertrackte Situation zu durchbrechen. Die Kinder hätten tief in der heftigen Auseinandersetzung der Eltern gesteckt. Die Situation war aus Sicht der Zeugin für die Kinder nicht mehr tragbar. Sie erklärte, sie habe Hensel mehrfach gebeten, die Kinder zurück nach Hamburg zu bringen. Auf Nachfrage der Staatsanwältin führt sie aus, es habe der Eindruck bestanden, dass Hensel „Beweise schaffen“ wollte. Ein Gespräch in Hamburg mit anschließender Rückführung nach Dänemark sei aus fachlicher Sicht nicht im Interesse der Kinder gewesen gewesen. Dies sei aber die Vorgabe Hensels gewesen, wenn man ihn in Hamburg zu sehen gewünscht hätte.
Die Einschätzung des ASD sei nach dem Augustwochenende 2021 eindeutig gewesen: Zum Wohle der Kinder sei es gut, wenn sie nach Hamburg zurückkehrten, um dann mit allen Beteiligten die Situation aufzuarbeiten.
Schriftliche Feststellungen: Isolierung und Machtdemonstration
Besonders belastend sind die schriftlichen Stellungnahmen der Zeugin gegenüber Gerichten, welche ihr bei der weiteren Befragung vorgehalten werden. In einem Schreiben an das Amtsgericht Hamburg, rund einen Monat nach dem Zurückhalten der Kinder durch Hensel, beschreibt sie einen massiven Loyalitätskonflikt, den der Vater erzeuge, indem er Tatsachen schaffe, bei denen sich die Kinder zwischen den Eltern entscheiden müssten.
Wörtlich hält sie darin fest: „Das Verhalten des Vaters wird als Isolierung der Kinder und Machtdemonstration bewertet.“ Zugleich stellt sie klar: „Bei der Mutter bestand keine Kindeswohlgefährdung.“
In weiteren Stellungnahmen, unter anderem aus dem Sommer 2022, bewertet sie die Entfremdung und Abschottung der Kinder als akute Gefährdung und kommt zu dem Ergebnis, dass der Vater nicht willens oder in der Lage sei, das Kindeswohl sicherzustellen.
Auf sich daran anschließende Fragen des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten benennt die erste Zeugin die fachliche Gesamteinschätzung des ASD unmissverständlich: „Es hat eine aktive Kindesentfremdung seitens des Kindesvaters stattgefunden.“
Im weiteren Verlauf nimmt die Befragung eine konfrontative Wendung. Hensel, der als Nebenkläger auftritt, wird heute von Dr. Christoph Henckel vertreten. Er fragt nach möglichen Kontakten der Zeugin zu Personen „aus dem Lager von Christina Block“. Er hält ihr Notizen aus dem privaten Notizbuch Blocks vor. Darin findet sich unter anderem der Eintrag, ein Psychiater habe im Juli 2022 mit der Zeugin telefoniert und sie davon überzeugt, dass eine akute Kindeswohlgefährdung bei Hensel vorliege. Die Zeugin kann sich an einen solchen Kontakt nicht erinnern.
Als der Nebenklagevertreter versucht, die fachliche Einschätzung der Zeugin zur sogenannten Kindesentfremdung zu relativieren, gerät er ins Straucheln. Mehrfach gelingt es ihm nicht, zulässige offene Fragen zu formulieren. Die Vorsitzende Richterin, Isabel Hildebrandt, greift schließlich ein, mahnt den Fragestil als suggestiv ab und fordert den Nebenklagevertreter auf, „keine Botschaften senden zu wollen“. Als er einen angeblichen „ersten Versuch der Kindesentziehung“ thematisiert, schüttelt sie den Kopf und formuliert die Frage selbst um. Die Staatsanwältin meldet sich zu Wort und betont, es müsse möglich sein, nach bereits gerichtskundigen Umständen zu fragen. Die Vorsitzende hält dagegen: Fragen dürften nicht auf Unterstellungen beruhen.
Verteidiger: „Meilenstein des Verfahrens“
Die Vernehmung der ersten Zeugin bewerten gleich mehrere Verteidiger als Zäsur. Dr. Marko Voß, Verteidiger des mitangeklagten Familienanwalts der Blocks, hebt hervor, dass das gesamte Helfersystem Hensels Verhalten stets als kindeswohlgefährdend bewertet und vor psychischen Folgen für die Kinder gewarnt habe. Entscheidend sei nun die gutachterliche Bewertung der seelischen Verfassung der Kinder vor der Silvesternacht.
Dr. David Rieks, Verteidiger des mitangeklagten Partners von Christina Block, Gerhard Delling, spricht gar von einem „Meilenstein des Verfahrens“. Hensel habe alle Warnungen gehört und dennoch mit seinem Verhalten klargemacht: „Die Kinder bleiben in Dänemark, komme, was wolle.“ Damit habe er sich bewusst über Gesetz und Kindeswohl hinweggesetzt.
Verteidigerin Gül Pinar bezeichnet es als „vollkommen unverständlich“, dass die Anklage gegen Hensel bislang nicht weiterverfolgt worden sei, obwohl die mutmaßliche Kindesentziehung 2021 dem hiesigen Verfahren zeitlich und sachlich vorgelagert ist.
Block: „Ich wäre zum Schutz meiner Kinder immer dabei gewesen“
Und Block? Sie meldet sich am Mittwoch ebenfalls zu Wort. Sie weist den Vorwurf erneut zurück, einen Auftrag für die Entführung der Kinder in der Silvesternacht erteilt zu haben. Sie wirft Hensel vor, eine familiengerichtlich angeordnete Begutachtung der Kinder aktiv verhindert zu haben. Vor diesem Hintergrund habe sie versucht, sich selbst ein Bild vom Zustand der Kinder zu machen, sie zu treffen und mit ihnen zu sprechen. Die Beauftragung von Sicherheitsfirmen, insbesondere auch von Cyber Cupula unter David Barkay, habe allein dem Ziel gedient, die Kinder in Sicherheit zu bringen und ihren Schutz zu gewährleisten.
Block betont, sie habe alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und staatliche Stellen eingeschaltet: „Ich habe alle Rechtswege beschritten und den Rechtsstaat um Hilfe gefragt“, sagt sie. Ihr Ziel sei es gewesen, die Kinder unter größtmöglichem Schutz nach Hause zu bringen. Einen Auftrag wie in der Silvesternacht habe sie deshalb nicht erteilt. „Ich wäre zum Schutz meiner Kinder immer dabei gewesen.“
Die zweite Zeugin: Kinder nach der Entführung unauffällig
Die zweite Zeugin, Sozialpädagogin, 46 Jahre alt, war nur kurzzeitig als Urlaubsvertretung einer Kollegin vom ASD unmittelbar nach der Entführungsnacht Anfang Januar 2024 mit dem Fall befasst. In den drei Tagen, in denen sich die Kinder bei der Mutter in Hamburg aufhielten, führte sie zwei Hausbesuche durch.
Anhaltspunkte für eine akute Kindeswohlgefährdung ergaben sich demnach nicht. Die Kinder hätten unauffällig gewirkt. Christina Block habe freundlich und zugewandt reagiert und den Wunsch geäußert, in der Folgezeit Unterstützung durch das Jugendamt in Anspruch zu nehmen.
Warum diese Vorgeschichte für den Strafprozess relevant sein könnte
Die Aussagen der Jugendamtsmitarbeiterinnen sind nach Einschätzung der Verfahrensbeteiligten nicht bloße Kontextualisierung. Sie sind relevant für eine etwaige Strafzumessung und die vorläufige Frage, ob überhaupt ein hinreichender Tatverdacht auf Kindesentziehung hinsichtlich des Qualifikationstatbestands in § 235 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bestehen kann. Maßgeblich ist dabei, ob durch das Verhalten des Kindesvaters bereits vor der Tat eine erhebliche Schädigung der seelischen Entwicklung der Kinder angelegt oder eingetreten war. Das hätte nämlich auch Auswirkungen auf die gutachterliche Beurteilung der seelischen Folgen für die Kinder, nachdem diese in der Silvesternacht 2023/24 entführt worden waren.
Wörtlich heißt es im § 235 Abs. 4 Nr. 1 3. Var. StPO: „Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer durch die Tat in die Gefahr […] einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.“ Dadurch wird die Entziehung Minderjähriger gem. § 235 Abs. 1 StPO zu einem Verbrechen im Sinne des § 12 Abs. 1 StGB qualifiziert.
Das Wegfallen der Qualifikation könnte auch für den israelischen Mitangeklagten von Bedeutung sein, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt, weil er seine Beteiligung an der Entführung der Block-Kinder bereits gestanden hat. Die Dauer der Untersuchungshaft könnten die Gerichte nämlich als unverhältnismäßig lange im Sinne des § 112 Abs. 1 Satz 2 StPO einstufen, wenn es sich bei dem Vorwurf nur noch um ein Vergehen statt um ein Verbrechen handeln sollte.
Am Ende könnten diese Aussagen jedoch eine noch grundlegendere Bedeutung erlangen: Sie berühren die zentrale Frage der Glaubwürdigkeit der Angeklagten und der beteiligten Zeugen – und damit letztlich, ob der im August 2021 gegen Block erhobene Gewaltvorwurf auf belastbaren Tatsachen beruhte oder sich als tragendes Narrativ eines eskalierenden Konflikts erweist.
Weiter geht es im Prozess am Dienstag, den 13. Januar 2026.
Zitiervorschlag
Jugendamtsmitarbeiterin im Block-Prozess:
. In: Legal Tribune Online,
08.01.2026
, https://www.lto.de/persistent/a_id/59018 (abgerufen am:
09.01.2026
)
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