Zimmer ohne Rechnung und Bargeld im Kuvert: Am Dienstag führte der Block-Prozess tief hinein in die Welt eines Luxushotels jenseits regulärer Abläufe. Außerdem wollten zwei Anwälte wissen, gegen welchen Vorwurf sie verteidigen sollen.
Der Platz von Stephan Hensel, Christina Blocks Ex-Mann und Nebenkläger, blieb am 29. Verhandlungstag leer. Im Mittelpunkt der Beweisaufnahme am Dienstag standen zwei ehemalige Mitarbeiter des Hotels Grand Elysée, welches zur Block-Gruppe gehört. Als Zeugen traten der ehemalige Hoteldirektor sowie ein früherer Leiter des Empfangsbereichs auf.
Der Ex-Direktor, der von Juni 2022 bis Sommer 2023 in dieser Funktion tätig war, machte den Anfang. Er schilderte den Aufenthalt zweier Gäste, der sich von Beginn an vom üblichen Hotelbetrieb abgehoben habe. Initiiert habe diesen Aufenthalt der mitangeklagte Anwalt der Familie Block, der gleichzeitig Aufsichtsratschef der Block-Gruppe ist. Der Auftrag habe gelautet, zwei Einzelzimmer zu reservieren – „um alles Weitere kümmert er sich“, so der erste Zeuge.
Entsprechende Dokumente der zwei Gäste seien nicht vorgelegt worden, er habe sich deshalb Namen „ausdenken“ sollen. Entsprechend seien in der Gästeliste nur Aliasnamen erfasst worden – ein Check-in, “der nicht ordnungsgemäß ablief“, so der Ex-Direktor.
Die zwei Gäste, die Englisch sprachen und deren Herkunft der Zeuge nicht benennen konnte, seien sofort aufgefallen: Während das Elysée ein klassisches Businesshotel sei, in dem Gäste durchschnittlich „1,4 Nächte“ blieben, habe es sich bei diesen zwei Personen um einen deutlich längeren Aufenthalt gehandelt.
Bei Fragen hieß es: „Es wird sich drum gekümmert“
Besonders bemerkenswert: Trotz erheblicher auflaufender Kosten habe es keine Sicherheiten gegeben. Für jeden der zwei Gäste sei zwar ein eine Art internes Konto geführt worden, doch Nachfragen, wann die zwei denn bezahlen und wie lange sie noch bleiben würden, seien stets mit dem Hinweis abgebügelt worden, es werde sich „drum gekümmert“. Der damalige CEO des Hotels, der ebenfalls bereits vernommen wurde, sei ebenfalls informiert gewesen, so der Ex-Direktor. Für ihn hätten sich daraufhin keine weiteren Fragen mehr gestellt, für ihn sei die Angelegenheit damit „abgehakt“ gewesen.
Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt hakte nach, ob solche Weisungen von Aufsichtsratsmitgliedern üblich gewesen seien. „Ganz klares Nein“, so der Zeuge. Auf die Frage, ob ihm sonst noch Unübliches aufgefallen sei, schilderte der Mann, Christina Block habe sich während des langen Aufenthalts der Gäste mehrfach im Hotel mit „Olga“ getroffen – „fünf, sechs Treffen“ sollen es gewesen sein. „Olga“ ist eine Mitarbeiterin der israelischen Sicherheitsfirma Cyber Cupula, deren Chef David Barkay am 24. Verhandlungstag ausgesagt hatte.
Zudem erinnerte sich der Ex-Direktor, dass Block im Hotel nach einem Fahrer und einem Multivan für eine geplante Reise nach Dänemark gefragt habe. Block klärte am Dienstag gleich auf: Es habe ein Protest in Dänemark stattfinden sollen, ihrer Aussage nach gemeinsam mit dem Aktionsbündnis gegen Eltern-Kind-Entfremdung „Genug Tränen“.
Auch von einer auffälligen Bargeldangelegenheit berichtete der Ex-Direktor. Demnach habe Block einmal kurzfristig um einen Barbetrag von 10.000,- Euro gebeten. Das Geld sei in einem Kuvert an der Rezeption hinterlegt worden – und schon am nächsten Tag wieder zurück gewesen. Das wirft nicht nur die Frage auf, wozu diese große Summe Bargeld gedient haben mag. Es fördert auch einen Widerspruch zu Tage: In einer polizeilichen Vernehmung im Jahre 2024 hatte der Zeuge noch von 5.000 Euro Bargeld im Kuvert gesprochen. Nach eigenen Angaben habe er aber am Dienstagmorgen noch in der Bild-Zeitung einen Artikel gelesen, in dem von 10.000 Euro die Rede gewesen sei.
5.000 Euro Differenz? Für die Verteidiger eine willkommene Angriffsfläche. Sie ordneten die mediale Berichterstattung rund um den Block-Prozess als fremdsuggestiv ein. Zeugen könnten sich gar nicht mehr erinnern, was sie tatsächlich beobachtet hätten und welche Informationen aus der Zeitung stammten. Dr. Sascha Böttner, Anwalt des mitangeklagten Israelis, brachte es in seiner anschließenden Stellungnahme auf den Punkt: Man müsse den „Blick dafür schärfen, mit welchen Problemen wir hier bei den Zeugenaussagen befasst sind.“ Damit bezieht er sich darauf, dass in Medien über voraussichtliche Inhalte von Zeugenaussagen noch vor der gerichtlichen Vernehmung berichtet wird, so wie es bereits zur Vernehmung Barkays geschehen war. Aussagen könnten, so Böttner, nicht verwertet werden, „ohne dass sie von Sachbeweisen getragen sind.“
Ex-Empfangsleiter: „Identitäten strikt unter Verschluss gehalten“
Der zweite Zeuge, ehemaliger Empfangsleiter des Hotels, bestätigte viele der beschriebenen Unregelmäßigkeiten und ergänzte noch weitere. So habe es etwa auch keine Meldescheine gegeben, keine eingebuchten Raten, die Zimmer seien, um im Hoteljargon zu bleiben, faktisch „durchgelaufen“. Teilweise seien sogar „drei bis vier Leute eingebucht“ gewesen, ständig hätten Namen und Personen gewechselt. Anweisungen, wer wann wo einzubuchen sei, seien über „Olga“ und die damalige Leiterin des Empfangsbereichs gekommen.
Besonders fragwürdig: Die Identität der Gäste sei „strikt unter Verschluss gehalten“ worden. Das angestellte Personal habe nie gewusst oder auch nur erahnen können, wer die Gäste seien und was sie im Hotel zu suchen hätten. Der Name des Familienanwalts sei in diesem Zusammenhang immer wieder gefallen. Die Zimmer seien irgendwann über ein spezielles Kontingent „verwaltet“ worden, welches auf den Namen des Familienanwalts gelaufen sei.
Auch der Empfangsleiter sagte, dass Block einmal nach 10.000 Euro in bar gefragt habe. Der Betrag sei zusammengesammelt worden aus dem Safe und mehreren Kassen des Hotels. Auch er sagt: „Das Geld kam definitiv wieder rein“. Block habe dabei offen gehandelt, „nicht im Versteckten“.
Anwälte kritisieren Anklage: „Worin genau soll der Tatvorwurf liegen?“
Einen weiteren Schwerpunkt des Verhandlungstages setzten die Anwälte der mitangeklagten Cousine Blocks und ihres Ehemannes. Sie beendeten für ihre Mandanten die am vergangenen Verhandlungstag gestellten Anträge auf klarere Positionierung und nähere Einordnung der zur Last gelegten Tatbeiträge. Die Kritik der Anwälte: Man wisse gar nicht genau, gegen welchen Vorwurf sie verteidigen sollten. Die Anklageschrift lasse nämlich sehr offen, worin das strafbare Verhalten im Einzelnen liegen solle und in welchem rechtlichen Rahmen es verortet werde. Unter den gegebenen Umständen sei keine effektive Verteidigung gem. Art. 6 Abs. 3 lit. c Europäische Menschenrechtskonvention möglich.
Staatsanwältin Mona Paul wies die Kritik zurück. Die Anklage werde der Umgrenzungsfunktion gem. § 200 Abs. 1 Satz 1 Strafprozessordnung (StPO) vollumfänglich gerecht. Es bestehe kein Anspruch auf eine rechtswissenschaftliche Abhandlung. Eine Anklageschrift müsse weder eine abschließende Beweiswürdigung enthalten noch sämtliche rechtlichen Erwägungen vornehmen. Sollte die Verteidigung eine rechtliche Einordnung durch die Kammer verlangen, habe dies „nichts mehr mit der Umgrenzungsfunktion der Anklage zu tun.“
Unberücksichtigt bleibt dabei, dass die Kammer nach §§ 203, 199 Abs. 1 StPO gerade im Zwischenverfahren überprüfen muss, ob die Anklage die notwendigen Mindestanforderungen erfüllt, wenn sie über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet. Als Rechtsanwalt Reinhard Daum, Verteidiger von Blocks Cousine, und weitere Verteidiger den Antrag erneut präzisierten und sich dabei direkt an Staatsanwältin Paul wandten, reagierte diese nicht, sondern blickte demonstrativ zur Seite. Daum brachte die Verteidigerposition auf eine knappe Formel: „Was ist die Kernargumentation, mit der wir uns befassen sollen? Wir sind vollkommen unschlüssig.“
Besonders ratlos zeigten sich die Verteidiger bei der rechtlichen Einordnung des behaupteten Tatgeschehens. So soll etwa der angeklagte Tatbeitrag der Cousine und ihres Ehemannes erst nach Beendigung der Tat erfolgt sein – nämlich nach der Inobhutnahme der Kinder durch die Behörden. Dabei gehe es im Block-Prozess doch gerade um mögliche Kindesentziehung, als die Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus Dänemark nach Deutschland geholt wurden. Laut den Verteidigern bleibe offen, wie dieser zeitliche Versatz für eine Anklage ausreichen soll: Wenn der Tatbeitrag erst nach Tatbeendigung liege, stelle sich die Frage, worin überhaupt noch eine strafbare Beteiligung liegen könne. Aufgelöst wurde diese Frage am Mittwoch nicht mehr.
Weiter geht es im Prozess am Donnerstag, den 15. Januar 2026.
Zitiervorschlag
Ex-Hotelmitarbeiter sagen im Block-Prozess aus:
. In: Legal Tribune Online,
13.01.2026
, https://www.lto.de/persistent/a_id/59053 (abgerufen am:
14.01.2026
)
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