Es kommt mittlerweile selten vor, dass im EU-Parlament über fast alle Fraktionen hinweg Einigkeit herrscht. Zu den wenigen Ausnahmen gehört der Kampf für die Rechte von Fluggästen. Während die EU-Abgeordneten größtenteils auf der Seite der Verbraucher stehen, stellte sich die Mehrheit der 27 Mitgliedstaaten schon vor einigen Jahren auf die Seite der Luftfahrtbranche. Und die Gräben zwischen den beiden Lagern sind mittlerweile so tief, dass es nicht danach aussieht, als ob in naher Zukunft ein Kompromiss für die Reform der EU-Fluggastrechte-Verordnung auf dem Tisch liegen könnte.

Stattdessen soll nun ein Vermittlungsausschuss helfen. Im Mittelpunkt des Streits steht eine vom Gremium der EU-Länder geforderte Verlängerung der Frist. Wer dieser Tage zu spät in den Urlaub abhebt, dem steht je nach Entfernung eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu, falls die Verzögerung mehr als drei Stunden beträgt. Geht es aber nach dem Gros der Mitgliedstaaten, würde diese Zeitspanne auf mindestens vier Stunden ausgeweitet. Das lehnen die EU-Abgeordneten nicht nur ab, „es ist für uns eine rote Linie“, sagte der FDP-Politiker Jan-Christoph Oetjen.

Die Volksvertreter wollten mehrere Verbesserungen für Fluggäste

Denn eigentlich hatten sich die Volksvertreter viel vorgenommen. Sie wollten nicht nur festlegen, dass ein kleines Handgepäckstück stets Teil des Tickets sein muss, damit Airlines die Handgepäcksgröße nicht unterschiedlich interpretieren können. Sie wollten auch durchsetzen, dass das Angebot, für den Flug am Schalter einzuchecken, kostenfrei sein muss, oder dass Familien automatisch zusammensitzen. Scheitert am Ende die Reform des EU-Fluggastschutzes vollends? Spätestens bis zum Sommer soll das Verfahren laut Oetjen abgeschlossen sein – entweder mit Änderungen oder eben ohne. Dann bliebe alles beim Alten. Im Kern steht die Frage, was Priorität haben soll: Verbraucherschutz oder Geschäftsinteressen?

Bereits 2013 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Überarbeitung der 22 Jahre alten Regeln präsentiert. Während die Brüsseler Behörde damals argumentiert hatte, dass eine Drei-Stunden-Frist für die Airlines oft zu kurz sei, um Ersatzteile oder -flugzeuge zu beschaffen oder Umbuchungen vorzunehmen und die Unternehmen deshalb ermutige, Flüge zu streichen, beharrten die EU-Abgeordneten darauf, die Schwelle bei drei Stunden zu belassen. Die meisten Verspätungen liegen zwischen zwei und vier Stunden, rechnete der Europäische Verbraucherverband Beuc vor und warnte: 75 Prozent der Fluggäste hätten kein Recht mehr auf Entschädigung, falls die relevanten Zeitschwellen auf fünf, neun und zwölf Stunden angehoben würden. Aktuell gilt die Richtlinie für alle Maschinen, die in der EU abheben, und für Flüge, die in der Gemeinschaft landen, wenn sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Verspätete Flüge: Wann sind Entschädigungen fällig?

Die Entschädigungen dürfen lediglich verweigert werden, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, wie etwa extreme Wetterbedingungen oder die Einschränkungen der Flugsicherung. Während die Mitgliedstaaten auch hier Ausnahmeregelungen zulassen wollen, verlangen Verbraucherschützer eine Angleichung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Oetjen verwies auf das Beispiel eines Piloten, der rund zwei Stunden vor Abflug tot aufgefunden wurde. Die gesamte Crew erklärte sich daraufhin für flugunfähig, sodass eine Ersatzmaschine samt Besatzung gefunden werden musste, was zu einer Verspätung für die Reisenden führte. Handelte es sich um einen außergewöhnlichen Umstand? Nein, urteilte der Europäische Gerichtshof. Für Oetjen sind solche Entscheidungen Grund, die Verordnung anzupassen: „Es gibt den Bedarf, das EU-Gesetz glatt zu ziehen.“

  • Katrin Pribyl

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