Seit Jahren streiten Bushido und sein Ex-Geschäftspartner vor Gericht, in Berlin geht es um „Manager“-Honorare. Abou-Chaker wollte eine sechsstellige Summe von dem Rapper – und muss nun seinerseits eine siebenstellige Summe an diesen zahlen.

Arafat Abou-Chaker, Ex-Geschäftspartner von Rapper Bushido, ist mit seiner Berufung beim Kammergericht (KG) gescheitert. Zuvor hatte ihn das Landgericht (LG) Berlin II zur Rückzahlung von vermeintlichen Managerhonoraren in Höhe von 1,78 Millionen Euro plus Zinsen an Bushido verurteilt. (Beschl. v. 20.01.2026, Az. 2 U 135/23, zuvor Urt. v. 06.09.2023, Az. 38 O 206/22). Zuerst hatte Bild berichtet.

Nach dem Gerichtsbeschluss muss Abou-Chaker auch die Kosten des Prozesses tragen. Der 2. Zivilsenat hat den Streitwert für das Berufungsverfahren auf etwas über drei Millionen Euro festgesetzt, wie der Sprecher sagte. Damit dürften deutlich über 200.000 Euro Verfahrenskosten zusätzlich anfallen.

Abou-Chaker war kein „Manager“

Kernfrage des komplexen Verfahrens war, ob Abou-Chaker Geschäftspartner oder Manager von Bushido war. Das Landgericht hatte entschieden, dass bestimmte zwischen den beiden getroffene Vereinbarungen gemäß § 138 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sittenwidrig waren und es damit gar keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben habe. Dr. Franziska Kring hat hat zur Entscheidung der Vorinstanz an dieser Stelle ausführlich berichtet

Nun stellte das KG fest, dass es insbesondere „ein erhebliches Ungleichgewicht von Leistung und Gegenleistung“ gegeben habe. Auch seien sowohl der künstlerische Entscheidungsspielraum als auch die wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten zulasten von Bushido beschränkt gewesen. Darum muss Abou-Chaker zahlen, bestätigte nun das Gericht.

Losgetreten hatte das Verfahren der einstige Weggefährte selbst: Er forderte von Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, Einnahmen aus der gemeinsamen Zeit – etwa 840.000 Euro wollte er haben. Der Rapper wehrte sich seinerseits mit einer Wiederklage gegen die Millionenforderung – erfolgreich. Das Kammergericht bestätigte das LG, das nicht nur einen Managementvertrag verneinte, sondern auch das Zustandekommen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemäß §§ 705 ff. BGB. Auf das Vorliegen einer solchen hatte Abou-Chaker seine Argumentation gestützt, um das Geld von Bushido zu fordern.

Die Entscheidung ist nach Angaben eines Gerichtssprechers noch nicht rechtskräftig. Revision habe das Gericht aber nicht zugelassen.

Zahlreiche weitere Gerichtsverfahren

Bushido und sein langjähriger Partner posierten einst auf roten Teppichen, in der Musikbranche kam man kaum an ihnen vorbei. Seit der Trennung im Jahr 2017 wurden Gerichtssäle zunehmend zu ihrer Bühne. Schon lange streiten sich der „Gangsterrapper“ und der „Clan-Chef“ zivilrechtlich: Neben den Verfahren um „Managerhonorare“ ging es in einem weiteren Verfahren vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) um Immobilien

Außerdem war Abou-Chaker gemeinsam mit mehreren seiner Brüder vor dem LG Berlin I angeklagt – es ging um versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Untreue. Das Verfahren endete weit überwiegend mit Freisprüchen.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

KG bestätigt LG Berlin II:

. In: Legal Tribune Online,
21.01.2026
, https://www.lto.de/persistent/a_id/59117 (abgerufen am:
22.01.2026
)

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