Hessens höchstes Gericht will sich voraussichtlich in diesem Jahr mit dem Volksbegehren Verkehrswende Hessen befassen. Das teilte der Staatsgerichtshof in Wiesbaden mit. Außerdem seien mehrere Verfassungsstreitigkeiten anhängig. Bei zweien geht es um Klagen der AfD-Landtagsfraktion.
Ziel des Volksbegehrens ist ein Verkehrswendegesetz, mit dem die Mobilität in Hessen bis 2030 klimaneutral und sozial gerecht gestaltet werden soll. Dazu sollten Radwege, Fußwege und vor allem Bus und Bahn stark ausgebaut werden. Die frühere schwarz-grüne Landesregierung wies die Gesetzesinitiative zurück: Sie gehe über die Zuständigkeit des Landes hinaus, zudem werde mit unbestimmten Rechtsbegriffen operiert.
Vertrauenspersonen des Volksbegehrens wandten sich bereits im Herbst 2022 mit einer Beschwerde beim Staatsgerichtshof dagegen, dass die damalige Landesregierung das Volksbegehren nicht zugelassen hatte.
Mehr als 70 000 Unterschriften für eine Verkehrswende
Die Initiatoren des Volksbegehrens hatten mehr als die erforderliche Zahl von Unterschriften beim Landeswahlleiter vorgelegt, mindestens mussten es 43 728 sein. Es hätten aber mehr als 70 000 Wahlberechtigten unterzeichnet.
Dieser will sich zudem mit einer Ende 2024 eingereichten Verfassungsklage der AfD-Landtagsfraktion beschäftigen, mit der sie ihre ursprünglichen 43 Fragen im Corona-Untersuchungsausschuss durchzusetzen will. Die anderen vier Fraktionen hatten nach verfassungsrechtlichen Bedenken den Untersuchungsauftrag auf nur noch sieben Punkte gekürzt. Der derzeit faktisch ruhende Ausschuss soll die frühere Corona-Politik unter die Lupe nehmen. Auch bei seiner Zusammensetzung strebt die AfD-Opposition Änderungen an.
AfD-Fraktion dringt auf Räume im Landtagsgebäude
Schließlich wendet sich die Partei nach eigenen Angaben beim Staatsgerichtshof seit 2024 auch gegen ihre etwas abgelegene Unterbringung in Wiesbaden. Das Gericht nannte die AfD nicht namentlich, sprach aber von einer Fraktion und einer größeren Zahl von Abgeordneten: „Sie meinen, dass die Zuweisung von Räumen außerhalb der Hauptliegenschaft des Landtags gegen ihr Recht auf Gleichbehandlung im parlamentarischen Raum verstößt.“
Auch die FDP-Fraktion ist außerhalb des Landtags in Wiesbaden untergebracht. Dieser wird gegenwärtig aufwendig saniert. Nicht alle Gebäudeteile sind derzeit nutzbar.