Nach dem Prozess um den korrupten Staatsanwalt Yashar G. aus Hannover ist nun dessen Ex-Partnerin verurteilt worden. Wegen Strafvereitelung und Falschaussage verhängte das Amtsgericht eine Geldstrafe in Höhe von 12.600 Euro.

Im Komplex um den Korruptionsskandal über den hannoverschen Staatsanwalt Yashar G., der der Drogenmafia gegen Geld Informationen durchsteckte, ist nun dessen Ex-Partnerin verurteilt worden: Das Amtsgericht (AG) Hannover verhängte gegen die 28-Jährige eine Geldstrafe von 12.600 Euro (180 Tagessätze zu je 70 Euro) wegen Strafvereitelung (§ 258 Strafgesetzbuch (StGB)) und Falschaussage (§ 153 StGB). Die Entscheidung entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, ist aber noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatte die Frau Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, der ursprünglich eine deutlich höhere Summe von 30.000 Euro vorsah.

Der 40 Jahre alte Staatsanwalt G., der Informationen aus Ermittlungsverfahren an Drogenhändler weitergegeben und eine Razzia verraten hatte, wurde im März zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Staatsanwalt hatte nach einem Verständigungsvorschlag, im Strafprozess auch „Deal“ genannt, gem. § 257c Strafprozessordnung (StPO) der Strafkammer den Großteil der ihm vorgeworfenen Taten gestanden. Bei so einer Verständigung einigen sich die Strafrichter mit den Beteiligten darauf, wie das Urteil in etwa ausfällt. Voraussetzung ist in aller Regel, dass sich der Angeklagte zu einem Geständnis bereiterklärt. Dieses hatte der Staatsanwalt dann auch für neun der 14 Anklagepunkte getan. Viele Fragen, insbesondere nach den Gründen für seine Taten, blieben aber bis zum Schluss unklar. Trotz des Deals legte G. inzwischen Revision ein.

Wegen Falschaussagen viele Straftaten verjährt

Nach Einschätzung der Anklagebehörde verjährten wegen der Falschaussagen der 28-Jährigen mehr als 30 Straftaten des Juristen. Die Behörde warf ihr „bewusste Lügen“ vor. Im Landeskriminalamt habe sie wörtlich ausgesagt: „Er hat sowieso keine Informationen mit mir geteilt. Mir war auch bewusst, dass ein Staatsanwalt nicht über seine Arbeit sprechen darf.“ In einer WhatsApp-Nachricht schrieb sie dagegen laut Anklage an den 40-Jährigen: „Du machst das wundervoll, liebe es, deine Anklagen zu lesen.“

Vor Gericht räumte die Frau die Vorwürfe ein und zeigte sich reuig. Sie bat um Entschuldigung und erklärte, ihr tue das Geschehen „unglaublich leid“. Das Gericht wertete dies ebenso strafmildernd wie die besondere Drucksituation, in der sie sich nach eigenen Angaben befand: G. habe sie in eine emotionale Abhängigkeit gebracht und gezielt manipuliert. Sie schilderte, er habe sie isoliert, geohrfeigt und wiederholt ihre Wahrnehmung infrage gestellt. Zudem habe er sie über eine Haustürkamera überwacht und ihr Handy kontrolliert.

Bei ihrer Zeugenaussage beim Landeskriminalamt habe sie „massiv unter Druck“ gestanden. G. habe sie eingeschüchtert und sowohl sie als auch ihre Familie bedroht, unter anderem mit der Veröffentlichung von Nacktbildern. Ihre Anwältin erklärte, die Frau habe sich infolge dieser Drohungen zu einer Falschaussage hinreißen lassen – auch aus Leichtgläubigkeit und Naivität.

Die Anwältin der 28-Jährigen sagte auch, die Frau habe den Staatsanwalt in seinem Büro getroffen, was die Vorgesetzten gewusst hätten. Dort soll sie wie selbstverständlich ein- und ausgegangen sein.

dpa/xp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach dem Hannoverschen „Maulwurf“-Prozess:

. In: Legal Tribune Online,
04.05.2026
, https://www.lto.de/persistent/a_id/59878 (abgerufen am:
06.05.2026
)

Kopieren
Infos zum Zitiervorschlag