Gegen Berlins Beamte wurden vergangenes Jahr nur wenige Verfahren aufgrund mutmaßlicher Verfassungsfeindlichkeit eingeleitet – wenn, dann vorrangig aufgrund rechtsextremer Bestrebungen. Von insgesamt 41 Verfahren, die die für Personal zuständige Finanzverwaltung 2024 aufgrund des Verdachts verfassungsfeindlicher Äußerungen oder Handlungen einleitete, ordnete sie 33 dem rechtsextremen Spektrum zu.
Darüber hinaus ging sie dreimal dem Verdacht auf ausländischen Extremismus nach, worunter beispielsweise separatistische oder nationalistische Bestrebungen ohne Bezug zu Deutschland fallen. Jeweils einmal handelte es sich um linken oder religiösen Extremismus. Bei den übrigen zwei Fällen bestätigte sich der Anfangsverdacht auf verfassungsfeindliche Handlungen oder Äußerungen nicht.
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Die Zahlen gehen aus einer AfD-Anfrage an die Finanzverwaltung hervor. Vergleichszahlen zu den Vorjahren gibt es nicht, da die Daten nicht systematisch erfasst würden, teilte die Finanzverwaltung dem Tagesspiegel mit.
Klar ist: Folgen hatten die Verfahren bisher nur in wenigen Fällen. Zwei Mitarbeiter wurden aufgrund rechtsextremer Handlungen oder Äußerung aus dem Beamtenverhältnis entlassen, einmal wurde aufgrund von Rechtsextremismus ein Verweis ausgesprochen und einmal das Führen der Dienstgeschäfte untersagt. Letzteres erfolgte auch in dem Verdachtsfall, bei dem es um Linksextremismus ging.
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Insgesamt verhängte die Verwaltung gegen einen Beamten ein Bußgeld, ein Beamter wurde an eine andere Behörde abgegeben, acht Verfahren wurden bislang eingestellt. Um welche verfassungsfeindlichen Äußerungen oder Handlungen es bei diesen Fällen konkret ging, geht aus der Anfrage nicht hervor.
Einstufung von AfD als „gesichert rechtsextrem“ befeuert Debatte
Beamtinnen und Beamte müssen sich laut Beamtenstatusgesetz „durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“. Die Debatte um die Verfassungstreue von Beamten erhielt zuletzt durch die Einstufung des AfD-Bundesverbands als „gesichert rechtsextrem“ große Aufmerksamkeit.
Die Finanzverwaltung verweist in der Antwort auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, nach der die „politische Treuepflicht“ unter anderem dann verletzt werde, „wenn sich die Dienstkraft in einer Partei, Organisation o.Ä. aktiv betätigt, welche die Bundesrepublik Deutschland, ihre verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreift, bekämpft und diffamiert“.
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Welche Folgen es für verbeamtete AfD-Mitglieder hätte, sollte die Einschätzung des Verfassungsschutzes gerichtlich Bestand haben, ist allerdings offen. Geprüft werde stets der Einzelfall, hieß es Anfang Mai von der Senatsinnenverwaltung. Eine pauschale Entlassung aller AfD-Mitglieder erscheint unwahrscheinlich – zumal Beamte eine Parteizugehörigkeit nicht offenlegen müssen.