Der Deutsche Bundestag hat drei Mitarbeitern von Abgeordneten der AfD-Fraktion die Ausstellung eines Hausausweises verweigert. Einem weiteren Mitarbeiter eines AfD-Politikers wurde der Zugang zu den IT-Systemen des Parlaments versagt.

Die Verwaltung des Deutschen Bundestags hat die Erteilung von Hausausweisen und Zugangsberechtigungen zu den IT-Systemen für mehrere Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten abgelehnt. „Grundlage dieser Entscheidung waren sicherheitskritische Erkenntnisse im Rahmen der notwendigen Zuverlässigkeitsüberprüfung“, wie die Bundestagspressestelle am Dienstag mitteilte. Mitarbeiter von Abgeordneten anderer Fraktionen sind offenbar nicht betroffen.

Während die Pressestelle des Parlaments in ihrer Mitteilung keine näheren Angaben zur Anzahl der betroffenen Mitarbeiter sowie zur Fraktionszugehörigkeit der betreffenden Abgeordneten machte, bestätigte ein Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion gegenüber LTO am Mittwoch, dass Abgeordnete seiner Fraktion betroffen seien: „Der Deutsche Bundestag hat die AfD-Fraktion am Dienstag darüber informiert, dass die Anträge von drei Mitarbeitern von Abgeordneten der AfD-Fraktion auf Ausstellung eines Hausausweises des Bundestags abgelehnt worden sind.“ 

Zudem sei bei einem weiteren Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten die erteilte Zugangsberechtigung zu den IT-Systemen des Bundestags einschließlich des Intranets aufgehoben worden, so der Sprecher. Namen der Mitarbeiter bzw. der Abgeordneten, für die sie arbeiten, nannte die AfD-Fraktion nicht. „Da die Einstellung von persönlichen Mitarbeitern allein Sache der jeweiligen Abgeordneten ist, kann die Fraktion keine näheren Angaben zu diesen Fällen machen“, erklärte der Sprecher weiter.

Bundestag: „Sicherheit von Abgeordneten in Gefahr“ 

Laut Mitteilung der Bundestagsverwaltung drohte bei den abgelehnten Antragstellern, dass das Betreten der Liegenschaften des Bundestags mit einem Hausausweis zu verfassungsfeindlichen Zwecken missbraucht werden könnte. „Damit wäre bei einer Ausstellung des Ausweises ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit, die Sicherheit, Integrität oder Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestags verbunden“, hieß es. Es lägen „tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Verfolgung verfassungsfeindlicher Bestrebungen die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestags und die Sicherheit von Abgeordneten sowie aller im Bundestag Anwesenden beeinträchtigen könnte“. Weitere Details nannte der Bundestag hierzu nicht.

Die Zutrittsberechtigung zu den nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestags – etwa für das Reichstagsgebäude (bis auf das Plenum, in das nur Abgeordnete dürfen) – ist in der Hausordnung des Deutschen Bundestags (BTHausO) geregelt. Nach § 2 Abs. 2 Ziffer 3c BTHausO erhalten grundsätzlich auch die mit einem Arbeitsvertrag beschäftigten Mitarbeiter der Mitglieder des Deutschen Bundestags auf Antrag einen personalisierten Bundestagsausweis. Allerdings wird zuvor eine sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt.

Nach § 2 Abs. 6a verfolgt diese den Zweck, „Risiken für die Sicherheit der Mitglieder des Deutschen Bundestags sowie aller im Deutschen Bundestag Anwesenden abzuwehren und die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestags und seiner Gremien aufrechtzuerhalten“. Ein solches Risiko liegt vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte erwarten lassen, dass die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestags oder die Sicherheit beeinträchtigt wird. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt mit Einwilligung der Betroffenen insbesondere durch Einsichtnahme in das Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag, in das Informationssystem der Polizei und in das Bundeszentralregister. Wenn sich daraufhin begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der antragstellenden Person ergeben, kann der Antrag auf einen Hausausweis abgelehnt werden.

So ist das nun bei den drei Mitarbeitern der AfD-Abgeordneten geschehen. Ein weiterer AfD-Mitarbeiter – vermutlich ein Wahlkreismitarbeiter ohne Hausausweis – bekommt keine Zugangsberechtigung zu den IT-Systemen des Parlaments. Auch dieser Schritt erfolgt nach einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (vgl. § 2a BTHausO).

Klöckner: „Bei innerer und äußerer Sicherheit keine Kompromisse“  

„Der Deutsche Bundestag ist ein offenes Parlament – gleichzeitig ist er der Raum unserer Demokratie, den wir besonders schützen müssen. Bei der inneren und äußeren Sicherheit des Bundestags kann es keine Kompromisse geben“, kommentierte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) am Dienstag das Vorgehen. Bei allen, die eigenständig Zugang zu den Gebäuden und IT-Systemen des Deutschen Bundestags haben, dürfe es keinen begründeten Zweifel an ihrer persönlichen Zuverlässigkeit geben.

In den konkreten Fällen machten „die Vielzahl und die Schwere der sicherheitskritischen Erkenntnisse zu den betreffenden Abgeordnetenmitarbeitern“ eine Ablehnung ihrer Anträge zwingend erforderlich, so Klöckner.

Dass noch Mitarbeiter von Abgeordneten anderer Fraktionen mangels Zuverlässigkeit keinen Hausausweis bekommen haben, ist offenbar nicht der Fall. Die parlamentarische Geschäftsführerin der Linken-Bundestagsfraktion Ina Latendorf jedenfalls teilte mit, dass ihr keine entsprechenden Versagungen von Erteilungen eines BT-Hausausweises in ihrer Fraktion bekannt seien.

Auch Grünen-Geschäftsführerin Irene Mihalic winkte gegenüber LTO ab: „Mitarbeitenden meiner Fraktion wurde meines Wissens die Erteilung eines Hausausweises nicht verweigert.“ Seitens der Unionsfraktion hieß es auf Nachfrage von LTO ebenfalls, es seien keine Mitarbeiter der Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion betroffen. Auch aus der SPD-Fraktion hieß es auf LTO-Anfrage, es seien keine entsprechenden Fälle bekannt.

Ob die betreffenden AfD-Abgeordneten oder ihre Mitarbeiter gegen die Entscheidung der Bundestagsverwaltung rechtlich vorgehen wollen, ist nicht bekannt. Der AfD-Sprecher teilte lediglich gegenüber LTO mit, die Fraktion werde Mitglieder „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen.

Nach Angaben der Bundestagsverwaltung ist im Falle der Ablehnung eines Antrags auf Ausstellung eines Bundestagsausweises eine Verpflichtungsklage statthaft, im Falle der Aufhebung einer IT-Zugangsberechtigung eine Anfechtungsklage. Soweit die sofortige Vollziehung angeordnet wurde, ist auch ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz möglich. Aktuell verfügen 2.834 Mitarbeiter von Abgeordneten über einen Hausausweis.
 

Zitiervorschlag

Zugangsberechtigung verweigert:

. In: Legal Tribune Online,
17.09.2025
, https://www.lto.de/persistent/a_id/58168 (abgerufen am:
18.09.2025
)

Kopieren
Infos zum Zitiervorschlag