Sulaiman A. hatte 2024 sechs Menschen auf dem Mannheimer Marktplatz mit einem Messer angegriffen, der Polizist Rouven Laur erlag kurze Zeit später seinen Verletzungen. Das Urteil gegen A. ist nun rechtskräftig.
Die Verurteilung im Verfahren wegen des Messerangriffs auf dem Marktplatz Mannheim durch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ist nunmehr rechtskräftig (Urt. v. 16.09.2025, Az. 5 St 2 BJs 231/24). Keiner der Verfahrensbeteiligten legte gegen das Urteil ein Rechtsmittel ein.
Der 5. Strafsenat des OLG Stuttgart hatte vergangene Woche den 26-jährigen Afghanen Sulaiman A. unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. A. wurde auch wegen versuchten Mordes in vier Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Gegen das Urteil hätte gemäß § 341 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) innerhalb einer Woche das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden können. Für Revisionen gegen erstinstanzliche Urteile der Oberlandesgerichte in Strafsachen ist gemäß § 135 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) der Bundesgerichtshof (BGH) zuständig.
Angreifer wurde von Polizisten niedergeschossen
Laut den Feststellungen des Senats verletzte A. bei dem islamistisch motivierten Angriff auf dem Mannheimer Marktplatz am 31. Mai 2024 sechs Menschen mit einem Messer: fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den Polizisten Rouven Laur. Der Beamte starb zwei Tage später an seinen Verletzungen. Der damals 25-jährige Angreifer wurde von einem weiteren Polizisten niedergeschossen.
Für eine mögliche Abschiebung von A. nach Afghanistan müsste er durch die zuständigen Ausländerbehörden ausgewiesen werden. Anschließend müsste die Bundesanwaltschaft von einer weiteren Verbüßung der Haftstrafe absehen. Dabei werden üblicherweise etwa die Umstände der Tat, die Höhe der verbüßten Strafe sowie die familiären Umstände des Straftäters berücksichtigt. Bis zur Tat hatte A. mit seiner Frau und den zwei kleinen Kindern im hessischen Heppenheim gelebt.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Zitiervorschlag
Kein Rechtsmittel eingelegt:
. In: Legal Tribune Online,
24.09.2025
, https://www.lto.de/persistent/a_id/58221 (abgerufen am:
24.09.2025
)
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