Folgenschwerer Seitensprung bei der Bundeswehr, Überstellung von Flüchtlingen nach Griechenland, Klagen gegen den Rundfunkbeitrag oder die Aufhebung des Compact-Verbots: Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2025 etliche Aufreger zu bieten.
1/10 Plötzliches Prädikatsexamen noch kein Anscheinsbeweis
Dieser Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Ein ehemaliger Richter hatte Prüfungslösungen für das zweite juristische Staatsexamen vorab an Referendare verkauft. Hierfür erhielt er jeweils bis zu 20.000 Euro. Nach seiner filmreifen Flucht nach Italien wurde er festgenommen und zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen Bestechlichkeit, versuchter Nötigung und Verrats von Dienstgeheimnissen verurteilt.
Auch seine Käufer kamen nicht leicht davon: Es wurden zahlreiche auffällige Klausuren überprüft und viele abgelegte zweite Staatsexamina aberkannt. Der Fall einer Frau aus Bremen, die eine mutmaßliche Käuferin gewesen sein soll, lag nun dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vor.
Denn die Prüfungsbehörde war zur Überzeugung gelangt, dass die Juristin ebenfalls mit unlauteren Mitteln zu ihrem Prädikatsexamen gekommen war. Vor allem, nachdem sie im ersten Examen nur ein „ausreichend“ geschafft hatte. Bewiesen werden konnte der Kandidatin der „Betrug“ jedoch nicht. Der 6. Senat stellte klar, dass nicht genügend Anhaltspunkte vorlägen, die für die Annahme einer Täuschung reichen würden (Beschl. v. 20.01.2025, Az. 6 B 20.24). Und so behielt die Frau ihr Prädikatsexamen.
Zitiervorschlag
Sollte man kennen:
. In: Legal Tribune Online,
24.12.2025
, https://www.lto.de/persistent/a_id/58934 (abgerufen am:
24.12.2025
)
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