Im neuen Jahr gibt es Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und die Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin. In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern liegt die AfD bislang in den Umfragen mit Abstand auf dem ersten Platz. In bundesweiten Umfragen steht sie derzeit bei 25 bis 26 Prozent.
„Auch eine AfD-Regierung müsste sich an Recht und Gesetz halten“
Di Fabio sagte, wenn die AfD bei einer Wahl die absolute Mehrheit der Mandate erhalte, dann werde man ihr die Wahl des Ministerpräsidenten und die Bildung einer Landesregierung nicht verweigern können. „In diesem Fall muss man aber sagen, dass das Grundgesetz durchaus Möglichkeiten bereithält, gegen eine Landesregierung einzugreifen, die den verfassungsrechtlichen Rahmen verlässt“, sagte der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts. „Mit anderen Worten: Auch eine AfD-Regierung müsste sich an Recht und Gesetz halten.“
Wenn sie das täte, müsse man mit dieser Erfahrung leben – und schauen, was die Wähler dann am Ende einer solchen Legislaturperiode sagten. „Ich würde nicht den drohenden Untergang der Demokratie an die Wand malen, aber eine ernste Herausforderung steht uns bevor“, sagte Di Fabio.
Kontroverse um Verfahren für ein Verbot der AfD
Zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren äußerte er sich zurückhaltend. „Ein AfD-Verbotsverfahren kann erfolgversprechend und sogar politisch notwendig sein, wenn die Partei sich weiter radikalisiert und darauf ausgeht, die geltende Verfassungsordnung zu untergraben oder sogar abzuschaffen“, sagte er. „Aktuell bin ich nicht sicher, ob die Voraussetzungen für ein Verbot schon gegeben sind. Vielleicht sollte man das Pulver lieber trocken halten, weil man es womöglich später noch benötigt.“
Die Meinungen über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren sind in der Politik geteilt. Die SPD ist tendenziell dafür. CDU und CSU stehen einem solchen Verfahren skeptisch gegenüber, sie befürchten, dass davon nur die AfD profitieren würde. Über ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Einen entsprechenden Antrag können entweder der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen.
Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Umgang mit der AfD
Die Innenminister von Bund und Ländern hatten im Frühjahr die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum weiteren Umgang mit der AfD vereinbart, die sich inzwischen konstituiert hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang Mai mitgeteilt, dass es die AfD fortan als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD gegen diesen Schritt legte die Behörde die Einstufung aber bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis.