Am dritten Prozesstag sagten Zeugen zum Anschlag auf ein Thor-Steinar-Geschäft in Erfurt aus. Per umstrittenem 3D-Modell soll bald geklärt werden, ob eine der Angeklagten daran beteiligt war.

Kaum, dass der Senat mit einer halben Stunde Verspätung im großen Saal Platz nimmt, macht der Vorsitzende eine Ansage. An diesem Dienstag sollen nämlich gleich zwei Zeugen aussagen: die in Erfurt angegriffene Verkäuferin aus dem bei Rechten beliebten Marken-Geschäft und der Mann, der für die inzwischen fünf Filialen der Kette zuständig ist. „Wir brauchen keine Ausführungen dazu, was Thor Steinar ist“, sagt daher der Vorsitzende Richter Lars Bachler. „Dass das eine Marke ist, die sich gezielt und bewusst an rechtsextreme Kunden wendet, wissen wir“. 

An das Publikum gerichtet fährt er fort: Auch wisse der Senat, dass mit den zwei Zeugen an diesem Tag „Leute auftauchen, die Ihnen politisch nicht nahestehen“, aber auch sie müssten ausreden können. Störungen verbitte er sich. „Da verstehe ich keinen Spaß“. 

Die an diesem Tag vielleicht noch 80 Zuschauer:innen solten sich daran halten: Freund:innen der Angeklagten sind da, Familie, Unterstützer:innen. Durch das Sicherheitsglas, das die Angeklagten und die Beteiligten von den Zuschauern trennt, werden wieder Herzen gezeigt und Luftküsse ausgetauscht. Doch es bleibt still, die Zeugenvernehmung verläuft ruhig.

Es ist der dritte Prozesstag in diesem Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Angeklagt sind sechs mutmaßliche Linksextremist:innen. Sie sollen als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung u. a. in Erfurt und in Budapest am sogenannten Tag der Ehre Angriffe auf mutmaßliche Rechte ausgeführt und diese zum Teil schwer verletzt haben (Az. III-7 St 1/25). Die Anklage lautet auf mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung.

Thor-Steinar-Filialen haben eine Meldekette, um sich vor Angriffen zu warnen

Ob die angegriffene Verkäuferin W. (36) in dem Geschäft selbst zur rechten Szene gehört, spielt keine Rolle. Die etwa 1,65 Meter kleine, zart gebaute Frau mit schulterlangen, braunen Haaren, hält den Blick gesenkt, als sie den Saal betritt, sie wirkt unsicher. Wo sie lebt, wird man nicht erfahren, dazu existiert eine Auskunftssperre. Begleitet wird die Frau, die auch Nebenklägerin in dem Verfahren ist, von ihrem an diesem Tag erst bekannt gewordenen zweiten Anwalt: Dubravko Mandic aus Freiburg. Die linke Szene im Gerichtssaal wird ihn kennen: Der Fachanwalt für Strafrecht ist ehemaliger AfD-Funktionär. 

Schon am 23. April 2022 erfolgte der Angriff auf die Frau und das Geschäft. Sie war noch gewarnt worden, die Marke hat eine Meldekette über einen Messenger. Darüber hatte W. von kurz zuvor ausgeführten Angriffen auf Geschäfte u. a. in Schwerin erfahren und daher die Ladentür abgeschlossen. Die Geschäfte sind solche Angriffe schon gewohnt, wird später der zweite Zeuge B. aussagen, mehrfach habe es bereits Farbattacken gegeben. In so einer Situation werden nur noch den Verkäufern im Laden bekannte Gesichter eingelassen. Doch eine der beiden Frauen, die am 23. April 2022 Einlass begehrten, war W. bekannt. Sie sei zwei Wochen zuvor schon einmal dagewesen und habe sich umgesehen, sagt die Zeugin. 

„Dann ging alles ganz schnell“, so W. weiter. Von hinten sei sie angegriffen und zu Boden gezogen worden. “Dann gibt es nicht mehr viel, an das ich mich erinnere”, bewusstlos sei sie aber nicht gewesen. Sie hätten mit einer Stange auf die Beine und mit Fäusten auf ihren Kopf eingeschlagen, zwei weitere Personen seien noch ins Geschäft gekommen und hätten eine Flüssigkeit versprüht – womöglich Buttersäure, davon hat W. nach eigener Aussage aber nichts mitbekommen. Was es genau war, habe nie festgestellt werden können, wird Zeuge B. im Anschluss aussagen. 

Dann hätten die beiden „Mädels“ von ihr abgelassen, sie seien verschwunden, und W. habe die Polizei gerufen. Als der auch informierte B. einige Stunden aus Berlin in Erfurt angekommen war, war W. im Krankenhaus, die Polizei schon wieder weg und eine andere Verkäuferin sei im Laden gewesen, erzählt B. Die habe aber noch am selben Tag gekündigt. Am selben Tag noch begannen B. und sein ebenfalls bei der Firma angestellter Bruder mit dem Aufräumen. 

W. war nur für eine Kollegin eingesprungen

Bei W. stellten die Ärzte Hämatome fest: am rechten Auge, an Armen und Beinen, einen Riss im Sprunggelenk. Die körperlichen Folgen des Angriffs seien verheilt, die psychischen geblieben, erzählt sie. Sie habe eine posttraumatische Belastungsstörung davongetragen. Sie sei zwar noch angestellt und habe nach einer Wiedereingliederungsmaßnahme ab November 2022 auch wieder gearbeitet, doch seit Sommer 2025 nicht mehr. Sie sei weiterhin in psychologischer Behandlung.

An dem Tag des Angriffs sei sie nur für eine Kollegin eingesprungen, eigentlich hätte sie nicht arbeiten sollen. Das Display ihres Iphones war an dem Tag auch kaputtgegangen, ein Sachschaden von rund 800 Euro. Welches „Mädel“ beim Öffnen der Ladentür mit ihr gesprochen hat, „das kann ich nicht mehr sagen“. Wenige Nachfragen kommen von der Bundesanwaltschaft, die an diesem Tag nur durch zwei Personen vertreten ist, und der Verteidigung – nach einer guten halben Stunde kann W. gehen. 

Aus der geplanten Viertelstunde Unterbrechung werden 25 Minuten. Erst dann sind wieder alle Menschen, die frische Luft schnappen oder rauchen wollten, erneut durchsucht und ins Gebäude eingelassen. Die Sicherheitsauflagen sind streng: Wer raus will, muss das Gerichtsgebäude ganz verlassen. Es gibt zwar einen umschlossenen Außenbereich samt Aschenbecher für die Raucher:innen vor der Sicherheitsschranke, von dem aus der Zugang zum Gericht ohne erneute Kontrolle möglich wäre. Doch der Aufenthalt dort ist nicht erlaubt. So wird jede auch noch so kurze Unterbrechung zur Verzögerung, bis die Öffentlichkeit im Saal wiederhergestellt ist. 

“Das riecht nach Erbrochenem”

Doch schließlich geht es weiter. Der Auftritt des zweiten Zeugen B. (51) könnte sich von W.s Auftreten kaum krasser unterscheiden: kurze Haare, zackiger Schritt, feste Stimme. Er wolle nicht die Namen derer nennen, die beim Aufräumen und Renovieren geholfen haben, nur dem Senat werde er sie später per Zettel übermitteln – der die Information den Verteidiger:innen dann weitergeben muss. Die Zuschauer:innen werden die Namen nur erfahren, falls die noch als Zeug:innen geladen werden. Bis es zu dieser Lösung kommt, ist die Kommunikation zwischen Verteidigern und dem Zeugen eisig bis feindselig.

In Erfurt sei der ganze Laden ruiniert worden, die Ware sei mit Teerfarbe und Buttersäure besprüht worden, „das riecht nach Erbrochenem“, sagt B. Etwa eineinhalb Wochen sei der Laden zu gewesen, erst dann sei alles gereinigt und mit neuen Möbeln und neuer Ware bestückt gewesen. Einen Warenschaden von etwa 55.000 Euro bedeute das, plus die ganze Arbeitszeit, die draufging. Die Arbeiten erledigten die Mitarbeiter:innen selbst, „wir wissen ja, dass wir auf den Schäden sitzenbleiben“, sagt B. Der Vorsitzende hat andere Zahlen, hält diese dem Zeugen vor. „Ich will mich nicht um 5.000 Euro streiten“, sagt B. 

Verteidigung gegen Beweis per 3D-Modell

Das wollen die Verteidiger:innen auch nicht, Nachfragen zu den Werten gibt es nicht. Ihnen geht es vielmehr darum, wer die Kameras in dem Laden gereinigt oder angefasst hat und wer ein Video von dem Angriff ins Internet gestellt hat. Das wisse er nicht, sagt B. dazu. Kurz darauf ist auch er aus dem Zeugenstand entlassen.

Womöglich geht es bei den Fragen zur Kamera schon um Aufnahmen, die auch der Gutachter herangezogen hat, der für kommende Woche geladen ist. Der hat 3D-Modelle von einem Skelett erstellt, mit dem Täter:innen identifiziert werden sollen. Dafür wurden von der Angeklagten Emilie D. in der JVA Fotos gemacht, die dann mit Aufnahmen von den Angriffen abgeglichen wurden. 

Aus Sicht der Verteidigung gibt es für die Anwendung dieser Methode keine gesetzliche Grundlage, zumindest nicht ohne eine richterliche Anordnung. Die Aufnahmen unterlägen schon einem Beweiserhebungsverbot, hilfsweise einem Beweisverwertungsverbot. Diverse Gerichte hätten bei dieser Methode bereits „durchgreifende Bedenken“ geäußert und die Ergebnisse nicht als Beweise herangezogen. 

Wie der Senat in Düsseldorf das sieht, wird sich am nächsten Prozesstag am 27. Januar zeigen.

Zitiervorschlag

Budapest-Komplex vor dem OLG Düsseldorf:

. In: Legal Tribune Online,
21.01.2026
, https://www.lto.de/persistent/a_id/59123 (abgerufen am:
22.01.2026
)

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